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   OLG Brandenburg, 21.06.2018 - 2 Ws (Reha) 14/17   

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https://dejure.org/2018,43800
OLG Brandenburg, 21.06.2018 - 2 Ws (Reha) 14/17 (https://dejure.org/2018,43800)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.06.2018 - 2 Ws (Reha) 14/17 (https://dejure.org/2018,43800)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Juni 2018 - 2 Ws (Reha) 14/17 (https://dejure.org/2018,43800)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Rehabilitierung wegen der Unterbringung eines Jugendlichen in der Heimerziehung zu Zeiten der ehemaligen DDR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rehabilitierung wegen der Unterbringung eines Jugendlichen in der Heimerziehung zu Zeiten der ehemaligen DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Jena, 17.01.2012 - 1 Ws Reha 50/11

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Anspruch wegen der Unterbringung in einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2018 - 2 Ws (Reha) 14/17
    Dabei bedarf der Gesichtspunkt des freiheitsentziehenden Charakters einer solchen Maßnahme nach der obergerichtlichen Rechtsprechung keiner gesonderten Überprüfung, denn hierfür streitet gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG eine gesetzliche Vermutung (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschl. v. 17. Januar 2012 - 1 Ws Reha 50/11, zit. nach Juris).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 28.01.2020 - LVG 37/19

    Rehabilitation

    Bei der Anwendung dieser Bestimmung hat das Oberlandesgericht Naumburg - Senat für Rehabilitierungssachen - mit seiner Entscheidung nicht gegen den dargelegten verfassungsrechtlichen Maßstab verstoßen, denn die Entscheidung steht nicht im Widerspruch zu der von dem Beschwerdeführer angeführten Entscheidungen anderer Gerichte (Brandenburgisches OLG, Beschl. v. 21.06.2018 - 2 Ws (Reha) 14/17 - ZOV 2018, S. 174; VerfGH Berlin, Beschl. v. 16.01.2019 - 145/17 - ZOV 2019, S. 16 ff.) und den von ihm angesprochenen wissenschaftlichen Erkenntnissen (vgl.
  • LG Frankfurt/Oder, 29.07.2019 - 41 BRH 41/18
    Dabei bedarf der Gesichtspunkt des freiheitsentziehenden Charakters einer solchen Maßnahme nach der obergerichtlichen Rechtsprechung keiner gesonderten Überprüfung, denn hierfür streitet gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG eine gesetzliche Vermutung (so BbgOLG Beschlüsse vom 27.03.2012 - 2 Ws (Reha) 28/11- juris Rz. 7, vom 22.03.2018 - 2 Ws (Reha) 11/17- juris Rz. 12, vom 21.06.2018, 2 Ws (Reha) 14/17, juris Rz. 6).
  • LG Frankfurt/Oder, 18.04.2023 - 41 BRH 13/22
    Dabei bedarf der Gesichtspunkt des freiheitsentziehenden Charakters einer solchen Maßnahme nach der obergerichtlichen Rechtsprechung keiner gesonderten Überprüfung, denn hierfür streitet gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG eine gesetzliche Vermutung (so BbgOLG Beschlüsse vom 27.03.2012 - 2 Ws (Reha) 28/11-  juris Rz. 7, vom 22.03.2018 - 2 Ws (Reha) 11/17-  juris Rz. 12, vom 21.06.2018, 2 Ws (Reha) 14/17, juris Rz. 6).
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